Grundlagen des Öffentlichen Rechts

Allgemeines

Personen:Prof. Dr. iur. utr. Ulrich Palm
Typ der Veranstaltung:Vorlesung mit begleitender Übung
Leistungspunkte nach ECTS:6
Semesterwochenstunden:3
Dauer des Moduls:1 Semester
Angebotshäufigkeit:Jedes Wintersemester
Prüfungsleistung:Klausur

Lehrveranstaltung:

Grundlagen des Öffentlichen Rechts (5502-151)

 

Inhalt der Veranstaltung

Die Rechtsordnung prägt in entscheidendem Maß wirtschaftliche Strukturen und Prozesse. Sie bestimmt und garantiert die grundlegenden ökonomischen Freiheiten der Marktakteure und gibt den Rahmen vor, in dem der Einzelne und Unternehmen wirtschaftlich handeln dürfen. Grundkenntnisse der Rechtsordnung sind für Ökonomen daher unerlässlich, um effiziente Entscheidungen treffen zu können. Die Vorlesung „Grundlagen des Öffentlichen Rechts" führt in das Verfassungs- und Verwaltungsrecht ein. Sie hat damit das Verhältnis des Staates zu den privaten Wirtschaftssubjekten zum Gegenstand. In der Veranstaltung werden die Strukturprinzipien des Grundgesetzes, die Staatsorganisation, die rechtlichen Handlungsformen und Regulierungsmechanismen des Staates, die Funktionen der Staatsorgane sowie die wirtschaftlichen Grundrechte dargestellt. Darüber hinaus werden in der Vorlesung Grundkenntnisse im Verwaltungsrecht vermittelt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Lehre vom Verwaltungsakt und den Rechtsschutzmöglichkeiten des Bürgers und der Unternehmen. Schließlich wird im Rahmen der Vorlesung in das Europarecht eingeführt, das erheblichen Einfluss auf unsere Rechtsordnung nimmt. In einer begleitenden Veranstaltung werden die Inhalte der Vorlesung anhand praktischer Fälle eingeübt.

 

Literatur

Weitere Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben.