Profil
Der Lehrstuhl deckt das Öffentliche Recht an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in der Lehre ab, soweit es in seiner Breite für das wirt-schaftswissenschaftliche Studium erforderlich ist. Die Rechtsordnung prägt in entscheidendem Maß wirtschaftliche Strukturen und Prozesse. Sie bestimmt und garantiert die grundlegenden ökonomischen Freiheiten der Marktakteure und gibt den Rahmen vor, in dem die Wirtschaftssubjekte handeln dürfen. Grundkenntnisse der Rechtsordnung sind für Ökonomen deshalb unerlässlich, um effiziente Entscheidungen treffen zu können. Das gilt insbesondere für das Öffentliche Recht, das die hoheitliche Gewalt und ihr Verhältnis zu den Privatrechtssubjekten zum Gegenstand hat. Im Grundstudium werden den Stu-dierenden der wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengänge daher die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grundlagen unserer Rechtsordnung vermittelt. Dieses Angebot wird durch Veranstaltungen im Europarecht und im besonderen Verwaltungsrecht ergänzt, die im Profilstudium der wirt-schaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengänge belegt werden können. Studierende der Fakultät Agrarwissenschaften können außerdem Vorlesungen und Übungen des Lehrstuhls im Agrar- und Umweltrecht besuchen.
In der Tiefe bietet der Lehrstuhl steuerrechtliche Veranstaltungen in den wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor- und Masterstudiengängen an. Mit der Steuer partizipiert der Staat am wirtschaftlichen Erfolg von natürlichen Personen und Erwerbsgesellschaften. Die steuerrechtlichen Tatbestände knüpfen an wirtschaftliche Sachverhalte an, um die Steuerpflichtigen nach ihrer Leistungsfähigkeit zu besteuern. Darüber hinaus setzt der Staat die Steuer ein, um Lenkungsziele zu verfolgen. Das Steuerrecht bildet deshalb einen wesentlichen Regulierungsrahmen für das ökonomische Verhalten der privaten Wirt-schaftssubjekte. Demgemäß ist die Steuer Gegenstand verschiedener Disziplinen. Insbesondere bestehen zwischen der Finanzwissenschaft, der betrieb-lichen Steuerlehre und der Steuerrechtswissenschaft grundlegende Zusammenhänge. Der Lehrstuhl trägt dem Rechnung, indem er für Studierende, die sich in den Steuerwissenschaften interdisziplinär vertiefen möchten, steuerrechtliche Vorlesungen, Übungen und Seminare veranstaltet. Im Profilstudium der wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengänge können das Allgemeine Steuerrecht und das Einkommensteuerrecht belegt werden. In den wirt-schaftswissenschaftlichen Masterstudiengängen können die Studierenden an Veranstaltungen im Ertragsteuerrecht, im Steuerverfahrensrecht, im Inter-nationalen und Europäischen Steuerrecht sowie im Umsatzsteuerrecht teilnehmen.
Die Lehre im Steuerrecht verfolgt dabei einen systematischen Ansatz. Auch wenn der Normtext der Steuergesetze ständig erweitert wird und komplizierte Einzelvorschriften den Blick auf das Ganze zunächst verstellen, hat das Steuerrecht seine innere Systematik noch nicht verloren. Es richtet sich an Prinzipien aus, die ihm Struktur und Ordnung geben. In den steuerrechtlichen Veranstaltungen sollen den Studierenden daher die wesentlichen Vorschriften des jeweiligen Teilrechtsgebietes im Gesamtzusammenhang vermittelt werden. Mit diesem Grundlagenwissen werden die Studierenden in die Lage versetzt, auch Einzelprobleme zu lösen und unbekannte Rechtsfragen des geltenden Rechts zu beantworten. Die Vorlesungen sind dabei nicht nur systematisch, sondern auch anwendungsorientiert ausgerichtet. Sie werden jeweils durch methodische Übungen ergänzt, in denen Fälle - wie sie in der Rechtspraxis auftreten können - strukturiert bearbeitet werden.