Allgemeines Steuerrecht
Allgemeines
Personen: | Prof. Dr. iur. utr. Ulrich Palm |
Typ der Veranstaltung: | Vorlesung mit begleitender Übung |
Leistungspunkte nach ECTS: | 6 |
Semesterwochenstunden: | 3 |
Dauer des Moduls: | 1 Semester |
Angebotshäufigkeit: | Jedes Sommersemester |
Prüfungsleistung: | Klausur |
Lehrveranstaltung: | Allgemeines Steuerrecht (5502-221) |
Inhalt der Veranstaltung
Die Vorlesung führt in das Steuerrecht ein und ist die Basislehrveranstaltung für dieses Rechtsgebiet. Sie zeigt die verfassungsrechtlichen Prinzipien und Grundlagen der Besteuerung auf, die dem Steuerrecht Struktur und Ordnung geben. Darüber hinaus werden die Einwirkungen des Rechts der Europäischen Union auf die nationalen Steuerrechtsordnungen behandelt. Die Einordnung dieser unterschiedlichen Rechtsquellen ist unerlässliche Voraussetzung, um die Komplexität der Steuerrechtsordnung zu durchdringen. Einen weiteren Schwerpunkt der Vorlesung bildet das in der AO geregelte allgemeine Steuerschuldrecht, das auf alle Steuerarten Anwendung findet. Schließlich werden die Grundzüge des Steuerverfahrensrechts dargestellt. Dabei wird vor allem auf den Steuerverwaltungsakt und seine Fehlerkorrektur eingegangen. Auch der Einspruch als einschlägiger Rechtsbehelf ist Gegenstand der Vorlesung.
Literatur
Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht (aktuelle Auflage)
Tipke/Lang, Steuerrecht (aktuelle Auflage)
Weitere Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben.