Profil

Das Steuerrecht bildet in der Forschung - wie in der Lehre - einen Schwerpunkt des Lehrstuhls. Der Forschungsansatz zielt darauf, das Steuerrecht in seiner Vielschichtigkeit zu begreifen. Das Steuerrecht findet seine Grundlagen in den verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben. Darüber hinaus weist es enge inhaltliche Bezüge zum Privatrecht auf, an dessen Rechtsfolgen es im Sinne einer Vorherigkeit anschließt. Auch zum Sozialrecht besteht eine nahe Verwandtschaft. Zugleich ist das Steuerrecht ein ökonomisch geprägtes Recht. Seine Tatbestände erfassen wirtschaftliche Sachverhalte. Wesentliche steuerrechtliche Tatbestandsmerkmale sind ökonomischen Ursprungs. Ökonomische Sachgesetzlichkeiten bedingen und strukturieren deshalb die Steuerrechtsnorm. Die steuerrechtliche Forschung am Lehrstuhl trägt diesem interdisziplinären Gesamtzusam-menhang Rechnung, indem sie die Rechtsgewinnung methodisch danach ausrichtet. Axiologisch ist die Steuerrechtsordnung anhand von Prinzipien - ohne sie als abschließendes System zu verstehen - zu interpretieren, die vornehmlich deduktiv aus dem höherrangigen Recht zu gewinnen sind. Daneben ist teleologisch die ökonomische Rationalität des Steuerrechts zu ergründen, bei der Auslegung fruchtbar zu machen oder - wenn sich der Wortlaut der konkreten Norm dem verschließt - rechtspolitisch einzufordern. Mit den wirtschaftswissenschaftlichen Lehrstühlen für betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen, für Rechnungswesen und Finanzierung sowie für Finanzwissenschaft bietet die Universität Hohenheim dabei ein hervorragendes Umfeld, steuerwissenschaftliche Probleme interdisziplinär zu beleuchten.

Darüber hinaus erstreckt sich die Forschung am Lehrstuhl auf das Bundes- und Landesverfassungsrecht, das Finanzrecht, das Währungsrecht und das Wirtschaftsverwaltungsrecht. Auch hier wird ein teleologisch-axiologischer Forschungsansatz verfolgt, der für interdisziplinäre Einflüsse offen ist und sich der Rationalität der Rechtsfindung verpflichtet fühlt. Zudem werden rechtstheoretische und rechtsdogmatische Untersuchungen zum Personbegriff und zur juristischen Person durchgeführt.