Ertragsteuerrecht
Allgemeines
Personen: | Prof. Dr. iur. utr. Ulrich Palm |
Typ der Veranstaltung: | Vorlesung mit begleitender Übung |
Leistungspunkte nach ECTS: | 6 |
Semesterwochenstunden: | 3 |
Dauer des Moduls: | 1 Semester |
Angebotshäufigkeit: | Jedes Wintersemester |
Prüfungsleistung: | Klausur |
Lehrveranstaltung: | Ertragsteuerrecht (5502-511) |
Inhalt der Veranstaltung
Ertragsteuern sind Steuern, die den Vermögenszuwachs im Besteuerungszeitraum zum Gegenstand haben. Zu ihnen zählen die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer sowie die Gewerbesteuer, denen in der Steuerpraxis erhebliche Bedeutung zukommt. In der Vorlesung werden die Strukturen und Prinzipien dieser Steuerarten behandelt, in ihren systematischen Zusammenhängen dargestellt und ihre Unterschiede herausgearbeitet. Die Teilnehmer der Vorlesung sollen in die Lage versetzt werden, den Einfluss dieser Steuerarten auf unternehmerische Entscheidungen zu beurteilen und die ertragsteuerliche Belastung von Unternehmen in Deutschland einzuschätzen. Die in der Vorlesung erworbenen theoretischen Erkenntnisse können anhand praktischer Beispielfälle in einer begleitenden Veranstaltung eingeübt werden.
Literatur
Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht (aktuelle Auflage)
Tipke/Lang, Steuerrecht (aktuelle Auflage)
Weitere Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben.