Informationen Masterarbeit
Quickfacts
Beginn: | jederzeit |
Bearbeitungszeit: | 4 Monate für 24 ECTS |
Bearbeitungsumfang: | 125.000 Zeichen - 150.000 Zeichen (reiner Textteil) |
Bewerbungsprozess
Sie können sich um einen Betreuungsplatz für eine Masterarbeit individuell bewerben. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein Vorstellungsgespräch mit Herrn Prof. Dr. Palm mit dem Sekretariat des Lehrstuhls.
Anmeldung der Masterarbeit
Nach Annahme des Studierenden durch Herrn Prof. Dr. Palm wird die Masterarbeit anhand des hierfür vorgesehenen Formulars beim Prüfungsamt angemeldet. Das Thema der Arbeit wird Ihnen aus einem von Ihnen gewählten Themenbereich vorgegeben. Bitte bringen sie zur Anmeldung ein Formular mit, das Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes finden. Nach Unterzeichnung wird das Formular vom Lehrstuhl dem Zweitkorrektor zur Unterschrift vorgelegt, der es dann beim Prüfungsamt einreicht.
Mögliche Themengebiete
Der Lehrstuhl vergibt regelmäßig Masterarbeiten mit steuerrechtlichen, steuerverfassungsrechtlichen und europarechtlichen Themenstellungen. Auch andere Themengebiete des Öffentlichen Rechts kommen in Betracht.
Formale Bewertungskriterien
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Anfertigung einer öffentlich-rechtlichen Masterarbeit. Darüber hinaus beachten Sie bitte auch die "Satzung zur Sicherung wissenschaftlicher Redlichkeit und guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Hohenheim", die unbedingt einzuhalten ist.
Um die formellen Rahmenbedingungen einheitlich zu gestalten, hat der Lehrstuhl eine Word-Vorlage zur Erstellung einer Masterarbeit bereitgestellt. Diese kann bei der Erstellung der Masterarbeit verwendet werden.
Abgabe der Masterarbeit
Die Masterarbeit ist in zweifacher gebundener (geleimt oder geklebt) Ausführung beim Prüfungsamt abzugeben. Der Abschlussarbeit ist zusätzlich eine CD/DVD beizulegen, welche die elektronische Fassung (PDF und Word) sowie schwerzugängliche (in der Bearbeitung verwendete) Literatur enthält. Bitte beachten Sie, dass die gedruckte und die digitale Abgabeversion komplett identisch sein müssen und der gedruckten Version eine Erklärung zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, zur selbständigen Erstellung und zum Einverständnis hinsichtlich des Einsatzes von Plagiatssoftware beizufügen ist.