Aktuelle Themen

Vorlesung und Übung Einkommensteuerrecht im Wintersemester 2021/2022 [12.10.2021]

Die Vorlesung Einkommensteuerrecht (Bachelor) wird von Herrn Prof. Dr. Palm in der ersten Semesterhälfte dienstags (16.00 - 18.00 Uhr c.t.) und mittwochs (10.00 - 12.00 Uhr c.t.) jeweils über Zoom gehalten.mehr


Vorlesung im Erbschaftsteuer-, Grunderwerbsteuer- und Grundsteuerrecht im Wintersemester 2021/22 [12.10.2021]

Die Vorlesung "Erbschaftsteuer-, Grunderwerbsteuer- und Grundsteuerrecht" (Master) wird von Hr. Dr. Dannecker montags von 16.15 - 19.00 Uhr gehalten.mehr


(Profil-)Seminar im Steuerrecht im WiSe 2021/2022 [12.10.2021]

Prof. Dr. Palm und Prof. Dr. Wacker, VRiBFH a.D., veranstalten im Wintersemester 2021/22 ein steuerrechtliches Seminar.mehr


Verschiebung - Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten am 03.08.2021 via Zoom [28.07.2021]

Wegen kollidierender Klausurtermine wird die Einführungsveranstaltung für Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten von 16:00 s.t. auf 17:00 s.t. verschobenmehr


Klausureinsicht "Grundlagen des Öffentlichen Rechts - Recht II" vom 28.05.2021 (Folgeprüfungszeitraum WiSe 20/21) [01.07.2021]

Für die Klausur "Grundlagen des Öffentlichen Rechts - Recht II" vom 28.05.2021 wird eine Klausureinsicht angeboten. Geplant ist der 15.07.2021, ab 9 Uhr in HS 32. Der Termin ist daher bei Interesse an einer Einsicht freizuhalten.mehr


Übungsklausur/Tutorium Grundlagen des Öffentlichen Rechts im Sommersemester 2021 [08.04.2021]

Zur Vorbereitung auf die Klausur Recht II - Grundlagen des Öffentlichen Rechts im Folgeprüfungszeitraum des Wintersemesters 2020/21 bietet der Lehrstuhl eine Übungsklausur mit zugehörigem Tutorium an. Aufgrund der Einschränkungen des Präsenzbetriebs der Universität werden das Tutorium und die zugehörige Übungsklausur im Sommersemester 2021 auf digitalem Wege angeboten.mehr


Klausureinsicht "Grundlagen des Öffentlichen Rechts - Recht II" [26.03.2021]

Das Rektorat der Universität hat heute entschieden, dass ab sofort Klausureinsichten mit bis zu 20 Personen gleichzeitig wieder zulässig sind. Voraussetzung ist, dass eine digitale Einsicht nur schwer möglich ist. Dies wird bei 10 Antragstellenden auf Einsicht durch das Rektorat vermutet. mehr