Klausureinsicht Recht II: Grundlagen des Öffentlichen Rechts vom 01.07.2020 [08.09.20]
Am Freitag, den 30.10.2020 findet die Einsicht zur Klausur Recht II - Grundlagen des Öffentlichen Rechts vom 01.07.2020 (FPZ) statt.Stattfinden wird die Klausureinsicht
am 30.10.2020 von 09:30 bis 11:30 Uhr im Audimax.
Um die Koordination der Einsicht zu erleichtern, ist einen separaten Ilias-Kurs erstellt worden. Diesem müssen Interessierte zwingend beitreten, wenn sie an der Einsicht teilnehmen möchten. Ein Beitritt ist bis zum 28.10.2020 23:59 Uhr möglich. Zur Einsicht werden nur die Klausuren bereitliegen, deren Verfasser bis zu dem genannten Datum Mitglied im Kurs sind.
Bitte beachten Sie, dass es coronabedingt notwendig werden könnte, den Zutritt zum Audimax im Hinblick auf die Personenzahl zu regulieren. Wir werden uns die Anmeldezahlen für die Einsicht ansehen und uns ggf. kurzfristig mit einer Einteilung per Rundmail bei den angemeldeten Studierenden melden. Bitte halten Sie sich daher bis kurz vor dem Termin auf dem Laufenden.
Link zum Ilias-Kurs:
https://ilias.uni-hohenheim.de/goto.php?target=crs_1129991&client_id=UHOH
Bitte bringen Sie zur Einsichtnahme Schreibzeug und Papier sowie ggf. ein geeignetes Gesetzbuch mit. Die Einsicht läuft grundsätzlich so ab, dass Sie sich die zu rügenden Punkte der Korrektur auf einem separaten Papier vermerken und uns diese im Anschluss per Mail zukommen lassen. Auf Grundlage dieser E-Mail nehmen wir dann eine Nachkorrektur vor.
Einzelne Punkte können während der Einsicht ggf. unter Einhaltung des Mindestabstandes besprochen werden, wobei das die Ausnahme bleiben sollte.
Bitte kommen Sie rechtzeitig. Die Einsichtnahme nimmt erfahrungsgemäß mindestens 30 Minuten in Anspruch, so dass Sie Bitte nicht erst kurz vor Ende des Termins im Hörsaal eintreffen sollten.
Bitte beachten Sie, dass es - ebenfalls coronabedingt - noch zu Änderungen kommen kann. Wir teilen Ihnen diese im Fall der Fälle per Rundmail mit. Bitte stellen Sie in jedem Fall sicher, dass Sie sich vor, während und nach der Einsicht an alle relevanten Coronaregelungen halten. Sollte sich an diesen noch etwas Grundlegendes ändern, melden wir uns bei Ihnen.
Ansonsten gelten das Rahmenhygienekonzept sowie die Coronasatzung der Universität und die Handreichung für Klausureinsichten in der jetzigen Fassung.
Insbesondere das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie das Abstandsgebot möchten wir hervorheben.
Sollte für den Einsichtstermin ein Hygienehelfer bereit stehen, leisten Sie dessen Aufforderungen und Weisungen bitte Folge.
Hinweisen möchten wir Sie außerdem schon heute darauf, dass für die Räumlichkeiten der Universität ein Zutrittsverbot besteht, wenn Sie eine der folgenden Fragen mit "Ja" beantworten können:
1. Verspüren Sie Symptome, die Anzeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus darstellen (dazu gehören insbesondere Fieber und trockener Husten, auf eine Infektion hindeuten können, aber zum Beispiel auch Schnupfen, Kurzatmigkeit, Hals- und Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit und Schüttelfrost) und die nicht anderweitig erklärbar sind?
2. Wurden Sie innerhalb der letzten 14 Tage positiv auf das Coronavirus getestet?
3. Stehen Sie unter einer behördlich angeordneten Quarantäne? Insbesondere bei Rückkehr aus Risikogebieten!
4. Hatten Sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer erwiesenermaßen mit dem Coronavirus infizierten Person?
Sollten Ihrerseits Rückfragen bestehen, kommen Sie bitte auf die Mitarbeitenden des Lehrstuhls zu.
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