Klausur im Öffentlichen Recht I (B.Sc.) [21.07.09]
Post it's und Gesetzestexte mit Einführung (z.B. Beck-Texte Dtv)In der Klausur Öffentliches Recht I (B.Sc.) dürfen
∧ Post it's verwendet werden, soweit diese keine Wörter enthalten.
∧ Gesetzestexte mit Einführung (z.B. Beck-Texte Dtv) nur dann verwendet werden, wenn der Einführungsteil unkenntlich gemacht wird (entweder herausgerissen oder zugetackert). Sollte der Einführungsteil lesbar sein, kann dies als Täuschungsversuch gewertet werden.
Zurück zu Aktuelles