Klausur im Öffentlichen Recht I (B.Sc.)  [21.07.09]

Post it's und Gesetzestexte mit Einführung (z.B. Beck-Texte Dtv)

In der Klausur Öffentliches Recht I (B.Sc.) dürfen

∧ Post it's verwendet werden, soweit diese keine Wörter enthalten.

∧ Gesetzestexte mit Einführung (z.B. Beck-Texte Dtv) nur dann verwendet werden, wenn der Einführungsteil unkenntlich gemacht wird (entweder herausgerissen oder zugetackert). Sollte der Einführungsteil lesbar sein, kann dies als Täuschungsversuch gewertet werden.


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